Finanzierungsmöglichkeiten bei PPP-Modellen

PPP bedeutet nicht Bauen oder Sanieren ohne Geld. Denn zur Finanzierung der getätigten Investitionen sowie der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten zuzüglich einer angemessenen Kapitalverzinsung zahlt die öffentliche Hand dem privaten Partner ein Entgelt. Dieses muss haushaltsverträglich sein und in das Gesamtbild der kommunalen Investitionstätigkeiten passen.

Auch bei der Genehmigung eines PPP-Projekts, das in der Regel ein "kreditähnliches Rechtsgeschäft" darstellt, wird die Kommunalaufsicht die Leistungsfähigkeit einer Kommune prüfen. Die regelmäßige Zahlung eines Entgelts an einen privaten Partner wird dabei gleichgesetzt mit dem Schuldendienst bei konventioneller Kreditfinanzierung. Eine Ausweitung kommunaler Verschuldungsgrenzen durch PPP ist damit nahezu ausgeschlossen.

Grundsätzlich bieten sich zwei verschiedene Finanzierungswege an: eine ProjektfinanzierungodereinForderungsverkauf bzw. eine Forfaitierung mit Einredeverzicht (vendre à forfait = in Bausch und Bogen verkaufen).

Unabhängig davon welche Finanzierungsform gewählt wird, ist die Finanzierung während der Bauphase üblicherweise Sache des privaten Auftragnehmers und erfolgt regelmäßig über die Aufnahme gewerblicher Kreditmittel. Im Zuge der Abnahme der Immobilie durch den öffentlichen Auftraggeber wird dieser Zwischenkredit in die Endfinanzierung überführt.